Erstellung der Heiz- und
Betriebskostenabrechnung


Betriebskosten (oder auch Nebenkosten) fallen, wie der Name schon sagt, durch den bestimmungsmäßigen Betrieb einer Immobilie bzw. des Grundstücks an. Es wird unterschieden zwischen „umlagefähigen Betriebskosten“ und „nicht-umlagefähigen Betriebskosten“. „Umlagefähige Betriebskosten“ darf der Immobilieneigentümer auf seine/n Mieter/in umlegen, sodass dieser die umlagefähigen Betriebskosten übernehmen muss. Die „nicht-umlagefähigen Betriebskosten“ hat der Vermieter zu tragen.


Dazu gehören die Kosten für die Instandhaltung des Objektes, Reparaturkosten und die Kosten für die Verwaltung der Immobilie. Welche Kosten vom Eigentümer umgelegt werden dürfen muss im Mietvertrag festgehalten werden. Weiteres steht auch in der Betriebskostenverordnung.


Wir erstellen für Sie gem. der Heizkosten – und Betriebskostenverordnung die Betriebskostenabrechnung und stellen diese Ihren Mieter zu. Zu den Leistungen gehören:

  • Prüfen des richtigen Verteilerschlüssels gem. Mietvertrag
  • Erstellung der Heizkostenabrechnung gem. der Heizkostenverordnung, entweder durch einer internen Heizkostenabrechnung oder einer externen Heizkostenabrechnung mit Zuhilfenahme von Heizkostenabrechnungsdienstleistern wie Techem, Ista, etc.
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung inkl. aller möglichen umlegbaren Kosten gem. Mietvertrag und die korrekte Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen
  • die fristgerechte Zustellung der Abrechnung an Ihre Mieter

Schicken Sie uns gerne Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.